Schreiben der Behörden bezüglich Aufbewahrung von Waffen

2024-03-18

Hallo Mitglieder,

nicht wundern, aber von einzelnen Behörden werden ausnahmslos ALLE WBK-Inhaber angeschrieben oder wurden schon angeschrieben.

Bezüglich der Aufbewahrung von Waffen ist das Schreiben ausführlich und mit Erläuterungen gespickt.

WSB und DSB halten ebenfalls ausführliche Erläuterungen auf den jeweiligen Homepages bereit.

Es wird dringend empfohlen von Nachfragen bei der Behörde abzusehen. 

 

Für die Schützen, die bereits über Tresore mit elektronischer Schließung verfügen ist das Schreiben als Information über die geänderte Rechtslage und zum Thema "Auswahl des Codes"  gedacht.

Für die Schützen, die noch Tresore mit Schlüssel verfügen ist es als Aufforderung zu verstehen, der gültigen Rechtslage nach zu kommen.

Es wird empfohlen, Bestellbestätigungen rechtskonformer Tresore mit der vermerkten Mindestlieferfrist aufzubewahren, um sie gegebenen falls im Falle von Kontrollen vorlegen zu können.

 

Gemäß Ziffer 3 des Behördenschreibens ist es nicht erforderlich durchgeführte Anpassung der Tresore/Aufbewahrung  anzuzeigen

Im Gegenteil diese Anzeigen führen zu einer deutlichen Belastung der Waffenbehörden und können zu Verzögerungen bei anderen Anliegen führen.

 

N.D.

 

 

 

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