Altersbegrenzungen Sportschießen
2024-02-22
Für das Sportliche Schießen gelten folgende Altersbegrenzungen:
- Ab 10 Jahre darf mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten und einer Sondergenehmigung der Polizei (Sonderregelung) Luftpistole und Luftgewehr aufgelegt geschossen werden.
- Ab 12 Jahre darf mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten Luftpistole und Luftgewehr aufgelegt geschossen werden.
- Ab 14 Jahre darf mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten Sportpistole KK (Kleinkaliber) und Luftpistole/Luftgewehr freihand geschossen werden.
- Ab 16 Jahre darf ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten Sportpistole KK (Kleinkaliber) geschossen werden.
- Ab 18 Jahre darf einschließlich Großkaliber alles geschossen werden.
Diese Altersbegrenzungen haben nichts mit dem Waffenerwerb zu tun.
Letzte Gültigkeit hat immer das aktuelle Waffengesetz.