Altersbegrenzungen Sportschießen

2024-02-22

Für das Sportliche Schießen gelten folgende Altersbegrenzungen:

  • Ab 10 Jahre darf mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten und einer Sondergenehmigung der Polizei (Sonderregelung) Luftpistole und Luftgewehr aufgelegt geschossen werden.
  • Ab 12 Jahre darf mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten Luftpistole und Luftgewehr aufgelegt geschossen werden.
  • Ab 14 Jahre darf mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten Sportpistole KK (Kleinkaliber) und Luftpistole/Luftgewehr freihand geschossen werden.
  • Ab 16 Jahre darf ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten Sportpistole KK (Kleinkaliber) geschossen werden.
  • Ab 18 Jahre darf einschließlich Großkaliber alles geschossen werden.

 

Diese Altersbegrenzungen haben nichts mit dem Waffenerwerb zu tun.
Letzte Gültigkeit hat immer das aktuelle Waffengesetz.

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